Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Häusler wurde im Jahre 1987 gegründet.
Neben den Bereichen Allgemeines Zivilrecht und Arbeitsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei im Erbrecht.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beratung mittelständischer Unternehmen gelegt.
Rechtsanwalt Martin Häusler ist zugelassen am Amtsgericht, Landgericht München I sowie dem Oberlandesgericht München. Er ist vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.
Die Kanzlei liegt im Münchner Süden.
Wir beraten Deutsch und Englisch.
Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.